RECHTSAnwalt Tel.: 089 / 489 966 58, Fax.: 089 / 489 966 59 email@rarichter.de (Termine nur nach Vereinbarung) IHR ANWALT IN MÜNCHEN |
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IHR ANWALT IN
MÜNCHEN |
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Leasingrecht |
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Leasing ist noch immer nicht gesetzlich geregelt. Obwohl Leasing auch in Anwaltskanzleien weit verbreitet ist, ist den wenigsten Anwälten bewußt, wie facettenreich Leasingrecht mit seinen unterschiedlichen vertraglichen Gestaltungen ist. Ferner ist das Leasingrecht geprägt durch zahlreiche Rechtsprechung, die zwar eine Vielzahl von Vertragsklauseln als unwirksam angesehen hat, aber auch zahlreiche auch für den Leasingnehmer nachteilige vertragliche Regelungen als zulässig erachtet. Wenn Sie Interesse an einer rechtlichen Betreuung durch einen Anwalt haben, der seit Jahren schwerpunktmäßig im KFZ-Leasing - im wesentlichen für Leasinggesellschaften - tätig ist, wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. (zurück) |
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Rechtsanwalt Thomas Richter
Ainmillerstraße 33, 80801 München (Schwabing) Tel.: 089 / 489 966 58, Fax.: 089 / 489 966 59 email@rarichter.de (Termine nur nach Vereinbarung) |
Arbeitsrecht |
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Meine Beratung im Arbeitsrecht richtet sich sowohl an Arbeitgeber wie auch an Arbeitnehmer. Arbeitsrecht bietet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen, welche nicht nur dann auftreten können, wenn der Arbeitsvertrag beendet wird. Bereits bei dem Abschluß bzw Inhalt vom Arbeitsvertrag selbst gibt es gesetzliche Vorschriften zu beachten, damit einem später nicht erhebliche Nachteile, z.B. wegen einer nicht eingehaltenen Vorschrift bei der Befristung des Vertrages, entstehen. Auch Mutterschutz ist so ein Thema ebenso
wie die Gründung von einem Betriebsrat oder die Einteilung und
Gewähr von Urlaub. Aber auch von dem Arbeitnehmer kann die Beachtung einer Frist gefordert sein, insbesondere bei einer Klage zum Arbeitsgericht wegen einer Kündigungsschutzklage (unwirksame Kündigung oder Änderungskündigung) auf unveränderte Fortsetzung vom Arbeitsverhältnis oder Zahlung einer Abfindung. Neben den gesetzlichen Fristen können
sich weitere z.B. aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung
oder einem Tarifvertrag ergeben, welche z.B. auch noch für andere
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (insbesondere für
Lohn bzw. Gehalt) gelten können. Lassen Sie sich als Arbeitgeber
von einem Rechtsanwalt schon beim Abschluß des Vertrages oder
einer Kündigung beraten, um Fehler zu vermeiden, die Sie sonst
viel Zeit, Geld und Nerven kosten können. (zurück) |
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Rechtsanwalt Thomas Richter
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Familienrecht |
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Mit Ihren Emotionen kann umgegangen werden. Eheanbahnung und Ehe: (zurück) |
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Rechtsanwalt Thomas Richter
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Erbrecht |
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Durch das Gesetz sind umfangreiche Regelungen getroffen, aber
ebenso sind dem Erblasser zahlreiche rechtliche Möglichkeiten
gelassen, den Nachlaß nach seinen individuellen Vorstellungen zu
regeln. Lassen Sie sich dabei beraten, damit Sie auch das erreichen,
was Sie abweichend vom Gesetz geregelt haben wollen. Ebenso kann Ihnen
als Erbe Hilfe geleistet werden, Ihre Ansprüche, sei es als
eingesetzter Erbe (Vorerbe, Nacherbe) oder sonstwie Bedachter, oder
aber als gesetzlich Berechtigter (z.B. Pflichtteilsanspruch) auch
tatsächlich durchzusetzen.
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Rechtsanwalt Thomas Richter
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Internet-Computer-Domainrecht |
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Computer und Internet sind für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Das gilt auch für Rechtsanwälte und Gerichte. Juristen sprechen in der Regel eine "andere Sprache", als Betroffene aus diesen Branchen. Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der ausreichende praktische Kenntnisse bezüglich Computer und Internet hat, um die konkrete rechtliche Problematik entsprechend juristisch darstellen zu können.
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Rechtsanwalt Thomas Richter
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Sonstiges |
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Selbstverständlich werden auch andere Rechtsangelegenheiten bearbeitet. Insbesondere Unfallsachen bzw. Unfallregulierung , Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), allgemeines Zivilrecht (z.B. Kündigung, Anfechtung, Rücktritt, Widerruf), vertragsrechtliche Fragen (Vertragsrecht) und Fragen des Bürgschaftrechts, Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung stehen in engem Zusammenhang mit den genannten Schwerpunkten. Im Zweifel fragen Sie einfach nach!
Nachfolgende Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen zusammen getragen, gleichwohl wird für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen. Adressen der Justiz: Liste des Beck-Verlag (zurück) |
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Rechtsanwalt Thomas Richter
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Personalien | ||
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Impressum: | ||
Verantwortlicher:
Rechtsanwalt Thomas Richter, München Kanzlei: Anwaltskanzlei Thomas Richter, Ainmillerstraße 33, 80801 München (Schwabing) Kontakt: Rechtsanwalt Thomas Richter, Tel. 089/48996658, Fax 089/48996659 Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München (http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de/) Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München (http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de/) Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) Berufsrechtliche Regelungen: (zurück) |
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